Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juli 1918
Einzug der Wolle für Kriegszwecke und Errichtung der Sammelstellen im Kreis Schleiden
Schleiden, 1. Juli. (Ablieferung der Wolle.)
Die Zeit ist wieder herangekommen, wo die Schafe
geschoren werden. Die Schafhalter seien deshalb
daran erinnert, daß die Heeresverwaltung so dringend
der Wolle bedarf, daß sie von der Verordnung rest-
loser Ablieferung der Wolle nicht absehen kann. Es
ist vaterländische Pflicht für jeden Schafhalter, unsern
kämpfenden Truppen an der Front durch restlose Her-
gabe der Wolle zu helfen. Den Wollablieferern kommt
die Heeresverwaltung aber insofern entgegen, als sie
zu einem sehr mäßigen Preise schönes Wollgarn zur
Verfügung stellt, und zwar bei Ablieferung der Wolle
von 1 Schaf 1 Pfund, von 2 Schafen 2 Pfund, von
3 und 4 Schafen 3 Pfund, von 5 bis 7 Schafen
4 Pfund, von 8 und 9 Schafen 4 ½ Pfund, von
10 und mehr Schafen 5 Pfund. Um eine restlose
Erfassung auch der kleinsten Wollschuren überwachen
zu können und um den Schafhaltern die Ablieferung
in bequemer und schneller Weise zu ermöglichen, ist
von der Kriegsrohstoffabteilung des Königl[ichen] Preuß[ischen]
Kriegsministeriums eine Neueinrichtung getroffen, deren
Benutzung den Schafhaltern angelegenlichst geraten
wird. Diese Neueinrichtung sieht in sämtlichen Kreisen
die Schaffung von Sammelstellen vor, die von einer
zugelassenen Großhandelsfirma geleitet werden und
der besonderen Aufsicht der Kriegsamtsstelle unter-
stehen. Die an die Sammelstellen abgelieferte Wolle
von Kleinzüchtern (d. h. Besitzer von weniger als
80 Schafen) wird an einem öffentlich bekanntzugeben-
den Termin nach den Höchstpreisen abgeschätzt und
bezahlt. Zu dem Abschätzungstermin ist jeweils ein
Vertreter der Kriegsamtsstelle, der Landwirtschafts-
kammer, der Ortspolizeibehörde wie auch der Kriegs-
wollbedarf-Aktiengesellschaft zuzulassen. Die Einlieferung
der Wolle an die Sammelstelle ist gebührenfrei. Ueber
die angelieferte Menge wird eine Bescheinigung aus-
gestellt, welche zum Bezuge des zustehenden Strick-
garns berechtigt. Für den Bezirk des ganzen 8.
Armee-Korps und rheinische Kreise des 7. und 21.
A[rmee] K[orps] ist die Wollegroßhandlung S. Abel in Cöln
von der Kriegsrohstoffabteilung des Königl[ichen] Preuß[ischen]
Kriegsministeriums als Bezirksaufkäuferin bestellt,
während als die amtliche Sammelstelle des Kreises
Schleiden Herr Gutsbesitzer Jakoby in Weyer vor-
gesehen ist. Näheres über die Einrichtung ist im
Anzeigenteil dieser Zeitung veröffentlicht. Durch Ent-
gegenkommen des Bezirksaufkäufers dürfen die
Sammelstellen auch von den Besitzern größerer Herden
die Wolle annehmen, damit solche dort ebenfalls
ihren Wert abgeschätzt und dementsprechend nach dem
vollen Höchstpreise bezahlt werden kann.
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Kreisarchiv Euskirchen (3. Juli 2018). 3. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cu5z