31. Oktober 1914

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Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, Bestand Besatzung, Nr. 8575

Der Gastronom Nellen aus Düsseldorf bittet den Landeshauptmann der Rheinprovinz, von Renvers, darum, dass vier Beamte des Provinzialverband weiterhin sonntags in seinem Lokal musizieren dürfen.

Düsseldorf, den 31. Oktober 1914

An den Herrn Landeshauptmann der Rheinprovinz, Hochwohlgeboren

Düsseldorf, Landeshaus

Euer Hochwohlgeboren erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnete
zu bitten, den 4 folgenden Provinzialbeamten, Gloria I, Gloria II,
Placke und Fehlhauer das Musizieren für Sonntags vorläufig bis auf
Widerruf in meinem Lokale weiter gestatten zu wollen und diese Bitte
wie folgt zu begründen:

Es haben sämtliche Konzertbetriebe ihre Pforten geöffnet, z. B.
sämtliche Lichtspiele, Groß-Düsseldorf, Artushof, Alt-Düsseldorf,
Adler, sämtl. Kaffees lassen spielen, jetzt 1. November wird das Apol-
lo-Theater wieder eröffnet, woselbst 30 Zivilmusiker beschäftigt werden. Ferner hat der hiesige Kapellmeister Nehl beim Herrn
Oberbürgermeister die Erlaubnis erbeten und auch erhalten, städtische
Beamte im Zoologischen Garten bei den Sonntagskonzerten beschäftigen
zu dürfen. Es kann daher also in Düsseldorf unmöglich von einer Notlage

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Notlage der Zivilmusiker die Rede sein. Dies beweist schon der Um-
stand, dass für die bei mir musizierenden Provinzialbeamten trotz
meiner Nachfrage nach geeigneten Zivilmusikern, solche als Ersatz
an Sonntagen nicht zu haben sind, ferner daß der Kapellmeister Nehl
an Mangel von Zivilmusikern zum großen Teil Beamte beschäftigen muss.

Euer Hochwohlgeboren möchte ich daher nochmals bitten, den vorge-
nannten 4 Provinzialbeamten vorläufig gestatten zu wollen, unter
diesen Gesichtspunkten bei mir an Sonntagen weiter musizieren zu
dürfen.

Hochachtungsvoll
A. Nellen
Restaurateur


Ein Gedanke zu „31. Oktober 1914

  1. Wäre es nicht vielleicht interessant, auch den handschriftlichen Bescheid, dass dem Wunsche des “Restaurateurs” eben nicht entsprochen werden kann, mit in die Druckschriftübertragung aufzunehmen?
    Ich zumindest überlege nun schon, seitdem ich das Dokument gelesen habe, wieso man den Beamten das Musizieren untersagen musste.

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