Stadtarchiv Bergisch Gladbach, D 100: Anweisung an die Nebenstellen des Kriegswirtschaftsamtes der Stadt Bergisch Gladbach vom 15. Mai 1918 u.a. über die Ausstellung von Bezugsscheinen für Bekleidung.
Die zunehmende Zwangsbewirtschaftung infolge der sich zuspitzenden Versorgungskrise führte bei den Gemeinden nicht nur zum Aufbau völlig neuer Verwaltungsstrukturen, sondern gingen auch mit Eingriffen in die Privatssphäre der Bürger bis hin zur Hausdurchsuchung einher.
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Der Bürgermeister Berg. Gladbach, den 15. Mai 1918
ab 16/5 M.
An die Nebenstellen!
Bestandsfragebogen bei Beantragung von Bezugsscheinen.
Mit Rücksicht auf die außerordentliche Mehrarbeit, welche den Nebenstellen durch die jedesmalige Ausfüllung der Bestandsfragebogen gelegentlich der Beantragung von Bezugsscheinen erwächst und weil in den wenigsten Fällen in den Fragebogen die wirklichen Bestände nachgewiesen werden, bin ich damit einverstanden, daß die Nebenstellen die Ausfüllung des Fragebogens nur dann verlangen, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der mündlichen Angaben über die Bestände an bezugscheinpflichtigen Gegenständen bestehen. Mit Rücksicht auf die große Kleider- und Schuhnot muß ich aber dringend bitten, bei der Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung mit aller Gewissenhaftigkeit zu verfahren und der städtischen Bekleidungsstelle nur solche Bezugsscheine zur Genehmigung einzureichen, bei denen auf Grund der persönlichen Kenntnis der Verhältnisse ein unbedingtes Bedürfnis zur Neuanschaffung vorliegt. Die Reichsbekleidungsstelle hat in letzter Zeit in ihren amtlichen Nachrichten wiederholt darauf hingewiesen, daß die örtlichen Bekleidungsämter und Prüfungsstellen mit allen Mitteln auf einen äußerst sparsamen Verbrauch der wenigen noch vorhandenen Kleiderbestände usw. hinzuwirken haben, da besonders die Rohstoffe mit jedem Tage knapper werden. Bezeichnend für die große Kleidernot ist die neuere Anordnung der Reichsbekleidungsstelle, daß aus den Kleiderbeständen der Privathaushaltungen schon jetzt – vorläufig allerdings freiwillig – Anzüge abgeliefert werden sollen. Es kann besonders bei den bessergestellten Bürgern die Prüfung der Notwendigkeit bei der Beantragung von Bezugsscheinen nicht eingehend genug erfolgen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, daß alle Anträge auf Bezugsscheine regelmäßig mit den älteren Damen und Herren der Nebenstellen durchgesprochen, auf Grund der persönlichen Kenntnis der Verhältnisse erörtert und nur wirklich begründete Anträge der Bekleidungsstelle weitergegeben werden. Bei allen Anträgen bitte ich die Nebenstellenvorsteher durch ihr Namenszeichen neben dem Stempel der Nebenstelle auf den Bezugsscheinen äußerlich kenntlich zu machen, daß diese Prüfung erfolgt ist. Wie erwähnt, muß in allen Fällen zweifelhafter Art die Ausfüllung von Bestandsfragebogen gefordert und letzterer mit eingesandt werden, damit die Bekleidungsstelle gegebenenfalls eine häusliche Nachprüfung der Bestände vornehmen kann. Ich hoffe, daß die Nebenstellen [gestrichen: auch] in der vorliegenden Angelegenheit den grossen Ernst der Lage nicht verkennen und hierin in nicht unwesentlichem Maße zum Durchhalten in dem schweren Wirtschaftskampf mit beitragen..
Abmeldung aus der Lebensmittelversorgung beim Wohnungswechsel innerhalb des Stadtbezirks.
Alle Abmeldungen innerhalb des Stadtbezirks müssen bestimmungsgemäß bei der Nebenstelle des früheren Wohnorts erfolgen, die die Kartothekblätter mit entsprechendem Vermerk der neuen Nebenstelle überweist.
Gestellung eines Boten
Zur Ausfürhung der notwendigen Dienstgänge zu den einzelnen Nebenstellen ist ein Bote während der Dienstzeit jederzeit im Zimmer 37 des Rathauses zu erreichen. ich bitte jedoch von der Botengestellung dann abzusehen, wenn sich die einzelnen Gänge wie bisher auf einfachere Art und Weise ausführen lassen.
ab 16/5 M.
1. An Herrn Fritz Löhe, hier. Bei der Nebenstelle Hebborn sind größere Mengen altes Papier, Formulare u. dergl. zum Abholen bereit gestellt. Ich ersuche das Weitere zu veranlassen.
2. Abdruck zu 1 Frl. Esser und der Bekleidungsstelle zur Kenntnis
3. [gestrichen: Zu den Akten.] [Wiedervorlage] Nach 4 Wochen
D[er] B[ürgermeister]
P[ütz]
B[ergisch] Gl[adbach, 17.6.18.
W[ieder]vorl[age] 10.9.18.
d[er] B[ürgermeister] i[n] V[ertretung]
Odenthal
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Stadtarchiv Bergisch Gladbach (15. Mai 2018). 15. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cu5o