Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Juli 1918.
Der Schießplatz Wahn wird von Unbefugten betreten, was relativ gefährlich ist.
– Unvorsichtiges Betreten des Schießplatzes
Wahn. In letzter Zeit ist wiederholt beobachtet
worden, daß Zivilpersonen, anscheinend Ar-
beiter aus den umliegenden Fabriken – Pul-
verfabrik Troisdorf, Dynamitfabrik Wahn usw.
– trotz der Sperrzeichen den Platz entweder zu
Rad oder zu Fuß überschritten haben. Ein sol-
ches Verfahren ist aber mit größter Lebensge-
fahr verbunden. Solange der Korb auf dem
Wasserturm und die schwarzen Flaggen auf
Telegraph und Beobachtungsturm in der Hardt
hochgezogen und die Sperrbäume an den öffent-
lichen Wegen geschlossen sind, darf der Platz
aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall betre-
ten werden. Daß während dieser Zeit auf
dem Platz ein Verkehr der Artillerie statt-
finden kann, gibt den Zivilpersonen keine Ver-
anlassung, den Platz gleichfalls zu betreten,
denn erstere handeln nach bestimmten Befehl.
Zur Vermeidung etwaiger Unglücksfälle, für
die der Reichsmilitärfiskus unter den obwalten-
den Verhältnissen keinerlei Haftpflicht über-
nimmt, wird die Zivilbevölkerung vor dem Be-
treten des Schießplatzes bei erfolgter Absper-
rung eindringlichst gewarnt. Bei gesperrtem
Platz ist nur ein Verkehr außerhalb der Platz-
grenzen an diesem entlang möglich.
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Stadtarchiv Troisdorf (3. Juli 2018). 3. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cu5i