Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Juni 1918
Verteilung der Ludendorff-Spende und deren Verwendungszweck
Verwendung der Ludendorff-Spende.
Ein ganz neuer Grundsatz ist für die Verteilung der
durch die Ludendorff Spende zusammengebrachten Gelder
aufgestellt worden: Sie fließen nicht, wie das bei
anderen Sammlungen üblich war, in einen Zentral-
fonds zusammen, um von da aus wieder über das
Deutsche Reich verteilt zu werden, sondern sie bleiben
von vornherein in dem Landesteil, in dem sie ge-
sammelt worden sind. Jeder Spender hat also die
Gewißheit, daß seine Gaben denjenigen Kriegsbe-
schädigten zugute kommen, die ihm am nächsten stehen
müssen. Nur ein Bruchteil der gesammelten Gelder,
nämlich 15 Prozent, wird an die Zentralstelle abge-
führt und bildet einen Ausgleichfonds, der denjenigen
Landesteilen zugute kommt, in denen infolger [sic!] ärmerer
oder weniger zahlreicher Bevölkerung das Ergebnis
hinter anderen Landesteilen zurückbleiben muß. Die
Aufgaben, die mit den gesammelten Mitteln zu lösen
sind, umfassen in Ergänzung der staatlichen Fürsorge:
Fortsetzung der Heilbehandlung, Berufsausbildung,
Arbeitsbeschaffung, vor allem aber in gewissen Fällen
Bargeldunterstützung. Die Notwendigkeit einer solchen
hat sich auf Grund der bisherigen Kriegserfahrungen
bereits herausgestellt. Es gilt häufig, dem Kriegs-
beschädigten mit seinen Angehörigen über die Zeit
hinwegzuhelfen, in welcher er für seinen Beruf wieder
tauglich gemacht werden soll; es gilt, falls er sich
einem neuen Berufe zuwenden muß, ihm Arbeits-
gerät und Arbeitskleidung zu verschaffen; es gilt, dem
einen oder anderen das Kapital vorzustrecken, mit dessen
Hilfe er sich selbständig machen kann. In zahllosen
Fällen wird die Wiederausrichtung der wirtschaftlichen
Existenz des Kriegsbeschädigten davon abhängen, ob
ihm eine gewisse Geldsumme zur Verfügung gestellt
werden kann.
Gerade diese segensreiche und notwendige Art der
Unterstützung indessen erfordert naturgemäß außer-
ordentliche große Mittel. Um so mehr darf darauf
gerechnet werden, daß bei der Bemessung des Bei-
trages jeder einzelne bis an die Grenze seiner
Leistungsfähigkeit herangeht.
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Kreisarchiv Euskirchen (19. Juni 2018). 19. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cu56