24. Juni 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Hauptfürsorgestelle vor 1955 – Finanzielle Unterstützung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene durch den “Sammelfonds für Mannschaften” und die Kruppstiftung 1915, Nr. 50447, fol. 22 & 23.

Der Ausschuss, der der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen angeschlossenen Kruppstiftung 1915, teilte dem Provinzialausschuss der Nationalstiftung mit, dass diesen für das Unterstützungsjahr 1918/19 ein Betrag von 130.000 Mark zur Verfügung gestellt wird. Dieses Geld sollte zur Unterstützung von Familien bzw. Kindern von im Krieg Gefallenen oder Vermissten verwendet werden, um deren Lebenshaltung, Ausbildung, etc. zu finanzieren. Dabei konnte den Hinterbliebenen eine einmalige Zahlung von bis zu 1000 Mark oder eine laufende Unterstützung über einen Zeitraum von drei Jahren von jährlich bis zu 500 Mark zugesprochen werden.


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