Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. Juni 1918
Aufruf zum Laubsammeln als Heuersatz für Pferde
Sammelt Futterlaub
für die Pferde!
Der gegenwärtige Mangel an Hart- und Rauhfutter nötigt,
aus dem grünen Laub der Bäume und Sträucher schleunig ein
Ersatzfutter für die Pferde in großen Mengen herzustellen. Bei
der zu diesem Zweck soeben einsetzenden, nach Kreisen und Ort-
schaften behördlich organisierten Laubnutzung kommen als Sammler
in erster Linie die Schulkinder in Betracht. An regenfreien
Tagen sollen sie unter der Leitung ihrer Lehrer, die dann den
Unterricht ausfallen lassen, im Walde gemeinsam die grünen
Blätter ernten, soweit diese vom Boden aus zu erreichen sind.
Sie sind bei dieser Tätigkeit gegen etwaige Unfälle durch die
Reichsfuttermittelstelle versichert. Es ist dringende vater-
ländische Pflicht der Eltern, ihre Kinder zur Verfügung
zu stellen und so das Sammelwerk zu fördern. Die Interessen
des Unterrichts müssen zurücktreten hinter einem zur Zeit be-
sonnders wichtigen kriegwirtschaftlichen Interesse. Außer den
Schulkindern ist jedermann als Sammler willkommen.
Die von den Sammelleitern aus öffentlichen Mitteln zu zahlenden
Sammellöhne von 4 M[ar]k. je Z[en]t[e]r. Frischlaub und 10 M[ar]k.
je Z[en]t[e]r. lufttrockenes Laub ermöglichen gute Tagesverdienste.
Für die Anfuhr des Futterlaubs werden 50 Pf[ennig]. je Z[en]t[e]r. und km
gezahlt. Sammeln ohne Erlaubnis des Waldbesitzers und ohne
Anweisung durch die Forstbeamten ist unzulässig. Alles Nähere
ist durch die Ortssammelleiter ( Lehrer ) und Forstbeamten zu er-
fahren.
Schleiden, den 15. Mai 1918
Der königliche Landrat,
Graf v[on]. Spee.
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Kreisarchiv Euskirchen (1. Juni 2018). 1. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cu3f