29. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Mai 1918

Überprüfung der Ablieferungsschuldigkeit im Kreis Schleiden

Ablieferungsschuldigkeit an Feldfrüchten.
Die Nichterfüllung ihrer Ablieferungsschuldigkeit

haben zahlreiche Landwirte in diesem Wirtschaftsjahre
damit erklären und entschuldigen wollen, daß ein großer
Teil ihrer Früchte durch Wildschaden, Hagelschlag, Aus-
wintern usw. verdorben sei. Eine Nachprüfung dieser
Angaben war oft nicht möglich. Diejenigen Landwirte,
die in diesem Jahre ihre verminderte Ablieferung
durch Einreden vorstehender oder ähnlicher Art be-
gründen wollen, fordere ich daher auf, die angebliche
Beschädigung ihrer Feldfrüchte bei dem zuständigen
Herrn Bürgermeister anzumelden, bevor die Früchte
von den Grundstücken entfernt werden. Der Herr

Bürgermeister wird sodann die nötigen Feststellungen
vornehmen lassen. Nur in den Fällen, wo die An-
meldung der Beschädigung rechtzeitig beim Bürger-
meisteramt geschieht, kann ich die Behauptung, daß
der Landwirt zur vollen Erfüllung seiner Ablieferungs-
schuldigkeit nicht in der Lage sei, gelten lassen.
Schleiden, den 14. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee.


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Kreisarchiv Euskirchen (29. Mai 2018). 29. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cu3b


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