Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juni 1918
Kriegsgefangene werden von verschieden Aktivitäten ausgeschlossen.
– Die Wirte werden wiederholt darauf auf-
merksam gemacht, daß es verboten ist den Kriegs-
gefangenen Getränke usw. zu verabfolgen. Ebenso
ist es den Lichtspielhäusern verboten den Kriegs-
gefangenen den Besuch der Vorstellungen zu er-
möglichen. Zuwiderhandlungen werden mit Ent-
ziehung der Konzessionen und Schließung der Wirt-
schaften bestraft. Alle im Verkehr mit Kriegs-
gefangenen stehenden Personen Geschäftsleuten pp.
werden darauf aufmerksam gemacht, daß es ver-
boten ist den Kriegsgefangenen als Entgelt für
Besorgung bares Geld zu geben.
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Stadtarchiv Troisdorf (7. Juni 2018). 7. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cu31