31. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1918

Eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland ermöglicht Kriegsgefangenen Spaziergänge außerhalb der Lager.

– Spaziergänge für Kriegsgefangene. Die
deutsche Bevölkerung wird neuerdings häufig
wahrnehmen, daß französischen und belgischen
kriegsgefangenen Offizieren, Unteroffizieren
und Mannschaften Spaziergänge und Leibes-
übungen außerhalb der Lager gestattet werden.
Es handelt sich dabei um die Ausführung der
in Bern zwischen Deutschland und Frankreich
getroffenen Vereinbarungen, nach denen allen
Kriegsgefangenen, die nicht durch ihre Arbeit


körperliche Bewegung haben, sondern untätig
im Lager bleiben müssen, wöchentlich minde-
stens einmal die Wohltat einer ausgiebigen Be-
wegung im Freien gewährt wird. Die Abma-
chung wurde im Interesse unserer kriegsgefan-
genen Landsleute in Frankreich getroffen und
ist von diesen auf das Freudigste begrüßt wor-
den. Angesichts der zum Teil sehr langen
Dauer ihrer Gefangenschaft werden die Spa-
ziergänge für die Aufrechterhaltung ihrer gei-
stigen und körperlichen Spannkraft von un-
schätzbarem Werte sein. Es ist selbstverständ-
lich, daß die deutsche Bevölkerung den feind-
lichen Kriegsgefangenen gegenüber bei ihren
Auflügen stets eine ruhige und würdige Hal-
tung bewahren wird. Die deutsche Regierung
wird das Gleiche nachdrücklich von Frankreich
fordern und gegen alle etwaigen Belästigungen
deutscher Kriegsgefangener energisch ein-
schreiten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (31. Mai 2018). 31. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cu2a


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