10. April 1918

19180410_Alle Scans zum Schreiben

Stadtarchiv Troisdorf, „Veterinärwesen“ 1897-1929, B 70, Bl. 38-40

Das Kreiswirtschaftsamt für den Siegkreis teilt dem Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau mit, dass das Schlachten von trächtigen Ziegen verboten ist. Beigefügt sind die Anordnungen. Lindlau vermerkt, dass über das Thema in der Zeitung informiert wird und die Schlachter davon in Kenntnis gesetzt werden.


Zur Befehlsausgabe

1.) In der Sieglarer Zeitung bekannt
geben.
2.) Den Berufsschlächtern – auch Haus-
schlächtern Abdruck zustellen.
3.) Den Pol.[izei] Beamten Kenntnis geben.
Z. D. A.
S.[ieglar]  24.4.18.
[…]
Bgst. [Bürgermeister]
L [indlau]


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