Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Mai 1918
Die Mitnahme von Streichhölzern in die Zündhütchenfabrik ist verboten. In der Fabrik in Troisdorf kam es mehrmals zu Verstößen.
– In der Zündhütchenfabrik in Troisdorf
waren wegen der Gefährlichkeit des Betriebes
strenge Vorschriften gegen das Mitbringen von
Streichhölzern erlassen worden, die äußerst scharf
gehandhabt wurden. Ein Arbeiter aus Trois-
dorf hatte seine Streichhölzer, nachdem er in die
Fabrik hereingekommen war, dem Portier zur Auf-
bewahrung abgegeben. Trotzdem er noch nicht ver-
warnt worden war, setzte das Schöffengericht zu
Siegburg durch Strafbefehl eine Geldstrafe von
100 Mark gegen ihn fest. Seine Berufung gegen
das schöffengerichtliche Urteil, das den Einspruch
gegen das amtsgerichtliche Urteil zurückwies, wurde
am Montag von der Bonner Strafkammer ver-
worfen. – Eine Arbeiterin aus Köln, die in
derselben Fabrik beschäftigt ist, hatte wegen des
gleichen Vergehens einen Strafbefehl erhalten: sie
wurde aber gestern freigesprochen. In ihrem Besitz
waren Streichhölzer gefunden worden, die Ar-
beiterin behauptete indes, diese müßten von miß-
günstigen Mitarbeiterinnen in ihre Tasche gesteckt
worden sein, aus Rache dafür, daß sie als Vor-
arbeiterin den anderen Arbeiterinnen zu streng
gewesen sei. Eine Bescheinigung der Fabrik-
leitung erklärte, daß die Schuld der Angeklagten
nicht nachgewiesen sei.
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Stadtarchiv Troisdorf (15. Mai 2018). 15. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cu1e