Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Mai 1918
Vor dem Verzehr von Rhabarberblättern wird gewarnt, da diese Gift enthalten.
– Vor dem Genuß von Rhabarberblättern
warnt die Reichsstelle für Gemüse und Obst
in ihrem Amtsblatt „Reichs-Gemüse- und
Obstmarkt“. Die Blätter enthalten nach den
Feststellungen des Reichsgesundheitsamtes lös-
liche Oxalsäure. Dieses Gift kann starke Darm-
erkrankungen, Mattigkeit, Nierenentzündung
selbst Todesfälle hervorrufen. Die Rhabar-
berblätter sind also als Spinatersatz nicht zu
verwenden. Gegen die Rhabarberstiele besteht
natürlich kein Bedenken.
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Stadtarchiv Troisdorf (10. Mai 2018). 10. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cu18