10. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Mai 1918

Vorläufig sollte die Überführung von Gefallenen in die Heimat unterlassen werden.

  – Infolge der überaus starken Inanspruch-
nahme aller deutschen und österreichisch-unga-
rischen Eisenbahnen für militärische und wirt-
schaftliche Zwecke und der z. Z. bestehenden
militärischen Verhältnisse können Leichen-
überführungen aus den besetzen bezw. gesperr-
ten Gebieten sämtlicher Kriegsschauplätze vor-
läufig nicht mehr zugelassen werden. Den An-
gehörigen der auf dem Felde der Ehre Ge-
fallenen wird nochmals empfohlen, die Heim-
beförderung ihrer gefallenen Helden bis nach
dem allgemeinen Friedensschlusse aufzuschieben.
Es wird erneut darauf hingewiesen, daß beab-
sichtigt ist, für spätere Überführungen auf allen
Eisenbahnen 50 Prozent Preisermäßigung ein-
treten zu lassen. Gesuche, die eine Überführung
bezwecken, müssen abgelehnt werden, da Aus-
nahmen nicht zugelassen werden können. Auch
das Kriegsministerium muß derartigen Ge-
suchen die Genehmigung versagen.


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