10. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Mai 1918

Zur Versendung von Briefen ins Ausland müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden.

  – Briefverkehr mit dem Auslande. Eine
Bestimmung, die nicht allgemein bekannt ist
und der daher vielfach nicht Rechnung getragen
wird, betrifft die Versendung von Briefen nach
dem Auslande. Diese sind offen auszuliefern
und müssen deutlich geschrieben sein. Sie dür-
fen nur mäßigen Umfang haben. Die Verwen-
dung gefütterter Briefumschläge ist unstatthaft.
Briefe, die diesen Anforderungen nicht entspre-
chen, können von der Beförderung ausgeschlos-
sen werden.


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