Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Mai 1918
Einzug aller wehrpflichtigen Männer
Bekanntmachung.
Nach Anordnung des Kriegsministeriums und des
Ministeriums des Innern haben sich zwecks Durch-
führung der restlosen Kontrolle alle im wehrpflichtigen
Alter stehenden Personen, welche
a) zu Zuchthausstrafen verurteilt,
b) durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der
Marine entfernt sind,
c) mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf
bestimmte Zeit bestraft,
welche nach dem 2. August 1869 geboren sind, zur
Landsturmrolle zu melden.
Ich fordere die gedachten Personen, sich unter
Vorlegung der in ihrem Besitze sich befindlichen Aus-
weise bis zum 20 d[iese]s M[ona]ts bei dem zuständigen
Bürgermeisterämtern anzumelden. Jeder spätere
Wohnungswechsel ist von dem Meldepflichtigen anzu-
zeigen, und zwar von den gedienten Leuten dem Be-
zirkskommando, von den ungedienten Leuten dem
Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission.
Bei unentschuldigter Nichtbefolgung dieser Aufforde-
rung ist strenge Strafe zu gewärtigen.
Schleiden, den 7. Mai 1918.
Der Königliche Landrat,
Graf von Spee.
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Kreisarchiv Euskirchen (15. Mai 2018). 15. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cu0q