Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Mai 1918
Einstellung der Leichenüberführung von Kriegsschauplätzen
Vermischtes.
– (Vorläufig keine Leichenüberführungen mehr
von den Kriegsschauplätzen.) Infolge der überaus
starken Inanspruchnahme aller deutschen und österreichisch-
ungarischen Eisenbahnen für militärische und wirtschaft-
liche Zwecke und der zurzeit bestehenden militärischen
Verhältnisse können Leichenüberführung aus den be-
setzten und gesperrten Gebieten sämtlicher Kriegsschau-
plätze vorläufig nicht mehr zugelassen werden. Den
Angehörigen der auf dem Felde der Ehre Gefallenen
wird nochmals empfohlen, die Heimbeförderung ihrer
gefallenen Helden bis nach dem allgemeinen Friedens-
schlusse aufzuschieben. Es wird erneut darauf hinge-
wiesen, daß beabsichtigt ist, für spätere Ueberführungen
auf allen Eisenbahnen 50 v[on] H[undert] Preisermäßigung
eintreten zu lassen. Gesuche, die eine Ueberführung
bezwecken, müssen abgelehnt werden, da Ausnahmen
nicht zugelassen werden können. Auch das Kriegs-
ministerium muß derartigen Gesuchen die Genehmigung
versagen.
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Kreisarchiv Euskirchen (11. Mai 2018). 11. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cu0n