4. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Mai 1918

Anordnung zur Sonntagsarbeit aller Arbeiter und Kriegsgefangener

Aufruf
zur Sonntagsarbeit für die Frühjahrsbestellung
.
Infolge des außerordentlichen Leute- und Gespannmangels
muß die für die Frühjahrsbestellung zur Verfügung stehende Zeit
auch in diesem Jahre auf jede Weise ausgenutzt werden. Dieser
vaterländischen Pflicht haben alle anderen Rücksichten nachzustehen.
Es ist demnach ebenso wie im Vorjahre erforderlich, daß
bis zum 15. Mai auch an Sonn- und Festtagen die Bestellungs
arbeiten, soweit sie noch im Rückstande sind, nicht ruhen, wobei

als selbstverständlich vorauszusetzen ist, daß den Lohnarbeitern für
die Sonntagsarbeit eine angemessene Entlohnung gezahlt wird.
Ich erwarte, daß die gegen solche Sonntagsarbeit an
manchen Orten bestehenden Bedenken zurückgestellt werden, und
daß die landwirtschaftlichen Arbeiter die notwendige Feiertags-
arbeit willig leisten.
Seitens des Generalkommandos ist Anordnung getroffen,
daß in gleicher Weise die Kriegsgefangenen zur Sonntagsarbeit
verpflichtet sind.
Der Kommandierende General.
Unterschrift, Generalleutnant.


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Kreisarchiv Euskirchen (4. Mai 2018). 4. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cu0d


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