3. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Mai 1918

Die kriegsbedingte Eisenbahnnutzung führt zu Einschränkungen des Personenverkehrs zu Himmelfahrt und Pfingsten.

– Keine Reisen an Himmelfahrt und
Pfingsten! Der Personenverkehr der Eisenbahn
pflegt bekanntlich am Himmelfahrts- und
Pfingstfest seinen größten Umfang wohl im
ganzen Jahr zu erreichen. Wegen der hohen
Anforderungen des kriegswichtigen Verkehrs ist
es aber in diesem Jahr dringend geboten, die-
sen Verkehr nach Möglichkeit einzuschränken.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat sich
deshalb an die Zentralbehörden des Reiches
gewandt. Die Beamten, Unterbeamten und die
Personen im privatrechtlichen Dienstverhält-
nis werden von neuem darauf hingewiesen, daß
es vaterländische Pflicht eines jeden ist, die
Eisenbahnen besonders während der Festtage
nur in den allerdringlichsten Fällen zu benu-
tzen. Es dürfen nur solche Ausflüge unter-
nommen werden, die ohne Bahnfahrten ausge-
führt werden können. Diese Mahnung gilt
vor allem denen, die Wandervereinigungen und
ähnlichen Vereinen angehören. Eine derar-
tige Mahnung wird ebenfalls an alle Privat-
personen ergehen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (3. Mai 2018). 3. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cu00


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