1. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. Mai 1918

Die Kölnische Volkszeitung gibt Empfehlungen zu deutschen Taufnamen.

  – Deutsche Taufnamen. Die Kölnische Volks-
zeitung tritt dafür ein, „daß sich die Geistlichen
mehr als bisher der deutschen Taufnamen anneh-
men werden, denn die Förderung deutscher Namen-
gebung ist ein Stück der Selbstbesinnung auf unsere
nationale Eigenart, die eine Frucht dieses Krieges
sein muß.“ Sie begründet das wie folgt: „Ein
Kirchengebot gegen deutsche Taufnamen hat es nie
gegeben, und es ist auch keine Synode nachzuweisen,
die sie verboten hat. Im Mittelalter hat das
deutsche Volk mit großer Zähigkeit an seinen vater-
ländischen Namen festgehalten, und der Sand der
Geistlichen, bei dem man doch am ersten mit dem
Einbringen fremder Namen rechnen müßte, macht
keine Ausnahme. Bischöfe und Erzbischöfe, Mönche
und Nonnen tragen die altdeutschen Kriegs-, Sie-
ges- und Ruhmesnahmen. Man denke an Ansgar
von Bremen, Ulrich von Augsburg, Adalbert von
Prag, Otto von Bamberg, Willegis von Mainz.

Unter den 65 Kölner Bischöfen und Erzbischöfen
der Jahre 580 – 1566 begegnen uns nur vier mit
nichtdeutschen Namen. Die übrigen heißen Ebre-
gisil, Hadebrand, Gunthar, Willibert, Folkmar,
Dietrich, Siegwin, Siegfried, Wilbold usw. In der
Passauer Bischofsliste finden wir u. a. Urolf,
Wolfger, Bijurich. Erst seit dem 14. Jahrhundert
dringen durch die Kreuzzüge, die Legenden, die
geistlichen Schauspiele, die, die Allerheiligenlitanei,
den Kalender, der in erster Linie auf das römische
Brevier zurückgeht, die neuen Reliquien, die Zunft-
patrone usw. fremde, besonders lateinische und
griechische Namen ein. Auch dem Humanismus
waren die altväterlichen deutschen Vornamen ebenso
wenig gut genug wie die Zunamen. In der Zeit

der Reformation entlehnte man die Namen mit
Vorliebe aus der Bibel. Dem Alten und dem
Neuen Testamente, von Adam und Eva bis zur
Offenbarung des Johannes wurden sie entnommen.
Dann fügten die Katholiken den älteren Heiligen-
namen eine große Anzahl neuer hinzu. Die heute
geltenden kirchlichen Normen stehen den deutschen
Namen durchaus nicht entgegen. Denn das allge-
meine Kirchenrecht gibt seinen Befehl in der Tauf-
namenfrage, sondern legt dem Seelsorger nur die
Bemühung um einen christlichen Namen nahe. Auch
hat ja der Papst selbst in seinem Schreiben vom
August 1917 Rücksicht auf die nationalen „Aspi-
rationen“ empfohlen. Die Namenswahl ist ein
Elternrecht, in das ohne Not nicht hineingeredet
werden sollte. Ferdinand Khull hat in seinem
Deutschen Namenbüchlein, das der Allgemeine
Deutsche Sprachverein vertreibt, nach Stadlers
fünfbändigem Heiligenlexikon die deutschen Heili-
gennamen kenntlich gemacht, und in dem ebenfalls
nützlichen Büchlein von Ortjohann: Unsere Vor-
nahmen (Paderborn 1893), sind sie durch ein
vorgesetztes Kreuz bezeichnet. Diese Schriften ge-
hören in die Handbücherei jedes Geistlichen.“


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (1. Mai 2018). 1. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ctzw


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