Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 439-443
In der Gemeinderatsitzung am 22. März 1918 in Troisdorf wurde unter anderem die Erhöhung der Strom- und Gaspreise beschlossen, sowie der Erwerb von Gelände für den Bau von Wohngebäuden. Außerdem wurde die Versorgung der Gemeinde mit Milch geklärt.
Verhandelt,
Troisdorf, den 22. März 1918.
Anwesend:
Klev
Bürgermeister
Dr. Balke
Beckers
Birkhäuser
Fischer
Gerhardt
Hagen
Langscheidt
Dr. van der Laan
Lichterfeld
von Loe Frhr.
Lohmar Wilh.
Nußbaum Wilh.
Schüthuth
Dr. Trier
Auf vorherige ordnungsmäßige Ein-
ladung hatte sich heute der Ge-
meinderat in der Anzahl von
14 Mitgliedern, wie solche neben-
stehend genannt sind, also in beschluß-
fähiger Anzahl versammelt, um über
die in der Einladung näher bezeich-
neten Gegenstände zu beraten und
Beschluß zu fassen:
1.) Erstattung des Berichts über den
Stand und die Verwaltung der Ge-
meinde Angelegenheiten.
2.) Festsetzung des Gemeindehaus-
haltsplanes nebst den dazu ge-
hörigen Sonderhaushaltsplänen
für 1918.
3) Festsetzung der Gemeindesteuer-
umlage für 1918.
4) Erhöhung des Gaspreises.
5) Antrag des Elektrizitätswerks
Berggeist auf Erhöhung des Strom-
preises.
6) Antrag des Beamten Wohnungs-
vereins Siegburg auf Ueberlassung
billigen Baugeländes für die Er-
richtung neuer Wohngebäude.
7) Die Milchversorgung der Ge-
meinde betreffend.
Nachdem der den Vorsitz führen-
de Bürgermeister Klev die Sitzung
eröffnet und den Gegenstand der
Beratung nochmals vorgetragen
und erläutert hatte wurde be-
raten und beschlossen wie folgt:
1.
[S. 440]
Zu 1
Der Bericht wurde von dem Bürger-
meister erstattet.
Zu 2
Es wurde festgestellt
a) Der Haushaltsplan des Gaswerks
für 1918 in Einnahme und Ausgabe
zum Betrage von „zweihundert und drei-
tausend sechshundert Mark“
b) Der Haushaltsplan des Wasserwerks
für 1918 in Einnahme und Ausgabe
zum Betrage von „vierhundert zwei und
fünfzigtausend zweihundert Mark“
c) Der Haupt-Haushaltsplan der Ge-
meinde für 1918 zum Betrage von
„Zweimillionen neunhundert neun und achtzig-
tausend vierhundert Mark.“
Hierbei wurde beschlossen, allen
Gemeindebeamten für das Rechnungs-
jahr 1918 Teuerungszulagen nach
Maßgabe der für Staatsbeamte
ergehenden diesbezüglichen Be-
stimmungen zu gewähren, mit der
Maßgabe, daß Troisdorf zu den
teuren Orten gezählt wird.
Ferner wurde beschlossen, ohne eine
Verpflichtung anzuerkennen den
Verwaltungsgehülfen Klein
eine einmalige Vergütung von 75 M[ark] zu zahlen.
Zu 3
An Gemeindesteuern sollen für
1918 erhoben werden.
a) 100% Zuschlag zur Staats-Ein-
kommensteuer einschl.[ießlich] der Sätze von
2,40 M[ark] und 4 M[ark].
b) 100% Zuschlag zur Grund- und
Ge-
[S. 441]
Gebäudesteuer
c) an Gewerbesteuern nach der Gewerbe-
steuerordnung eine Summe, welche
gleich ist, 150% der vom Staate ver-
anlagten Gewerbesteuer.
d) 100% Zuschlag zur Betriebssteuer
Bei einem umlagefähigen Soll der
Grund- und Gebäudesteuer von 19180 M[ark]
und der Gewerbesteuer von 30000 M[ark],
beträgt die durchschnittliche Belastung
der Realsteuern 130,50%.
Zu 4
Gemeinderat beschließt, mit Rücksicht
auf die Verteuerung der Kohlen und
der sonstigen erhöhten Ausgaben für
Arbeitslöhne gg. den Einheitspreis pro
cbm Gas von 13 Pfg [Pfennig] auf 15 Pfg [Pfennig] vom
1. April 1918 ab zu erhöhen.
Zu 5
Nach eingehender Beratung beschloß Ge-
meinderat, dem Antrage des Elektrizitäts-
werkes “Berggeist“ Akt. Ges. in Brühl
auf Erhöhung des vertragmäßigen Strom-
preises von 3,6 Pfg [Pfenning] pro Kwst. auf 4,320 Pfg [Pfennig]
pro Kwst. bis 1. Oktober 1919 zu ent-
sprechen. Ferner wurde beschlossen,
die auf die Stromabgabe für das
Wasserwerk entfallende Kohlensteuer
auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat beauftragte den Bürger-
meister mit der Rheinisch Westfäl.
Sprengstoff Akt. Ges. weiter darüber
zu verhandeln, daß die Kohlensteuer
welche für die Stromabgabe für das
Wasserwerk zu zahlen ist, der Gemeinde
von
[S. 442]
von der Gesellschaft der Gemeinde er-
stattet wird.
Zu 6
Gemeinderat beschließt im Prinzip, dem
Beamten-Wohnungsverein in
Siegburg, geeignetes billi Ge-
lände zur Erstellung von Wohn-
häusern im Wege des Verkaufs
zu überweisen. Die Bestimmung
der Lage des Geländes behält
sich Gemeinderat vor. Eine Preis-
forderung kann jetzt nicht ge-
stellt werden, weil die Preise
in den einzelnen Lagen zu
verschieden sind. Die Bezeichnung
der Lage des Geländes kann erst
nach Fertigstellung des neuen
Bebauungsplanes erfolgen.
Zu 7
Der Bürgermeister machte Mit-
teilung über die Milchversorgung
der Gemeinde. Gemeinderat er-
mächtigt den Bürgermeister mit
der Kreisverwaltung ein Abkommen
über die Haltung von 5 Milchkühen
gegen Zahlung einer Abmelkge-
bühr von 300 M[ark] pro Kuh und Jahr
zu treffen.
Außerhalb der Tagesordnung
beschließt Gemeinderat den
Leitern der Schulsystemen
mit 6 und mehr aufsteigenden
Klassen an den hiesigen Volks-
schulen die erhöhte Amtszu-
lage
[S. 443]
lage von 700 M[ark] jährlich vom Tage
der Ernennung zu Schulleitern
zu zahlen.
v. [orgelesen] g. [enehmigt] u. [nterschrieben]
Dr. Balke Langscheidt Dr. van der Laan
Dr. Trier Schüthuth Hagen Birkhäuser
Beckers Fischer Lohmar Nußbaum
Gerhardt
Klev
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Stadtarchiv Troisdorf (22. März 2018). 22. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ctzg