Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat Eschmar“ 1846-1918, B 3015, S. 163b-164
In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Eschmar am 7. März 1918 wird neben anderen Punkten die Eingemeindung, die Erhöhung der Strompreise und der Beitritt zum Zweckverein für Kriegspatenschaften beschlossen.
Verhandelt
Eschmar, den 7. März 1918
Gemeinderat
besteht aus
6 Mitgliedern.
Anwesend
unter dem
Vorsitze des
Bürgermeisters
Lindlau
Die Mitglieder:
Becker
Siebertz
Kurth
Auf vorschriftsmäßige Einladung mit der
Tagesordnung:
1. Eingemeindung.
2. Erhöhung der elektrischen Strompreise.
3. Erhöhung der Vergütung für Faden, Tinte und Violinsaiten.
4. Beitritt zum Zweigverein für Kriegspatenschaft.
5. Antrag des Herrn Lehrers Stärk betr. Vergütung für
Mitverwaltung der zweiten Klasse und betr. Erhöhung
der Heizentschädigung.
6. Revision und Abnahme der Gemeinderechnung für 1916
erschien der Gemeinderat der Gemeinde Eschmar in nebengenannten
Mitgliedern, also in beschlußfähiger Anzahl, und beschloß
was folgt:
Zu 1. Vorsitzender gibt Kenntnis von der Genehmigungs-
urkunde vom 18. Januar 1918, No. IV. a. 75, gemäß welcher
die Vereinigung der Gemeinden Eschmar und Kriegsdorf mit
der Gemeinde Sieglar erfolgt. Ferner wird Kenntnis gegeben
von der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom
9. Februar 1918 I. H, 106, wonach diese Eingemeindung
am 1. April 1918 in Kraft tritt.
Zu 2. Auf Antrag des Berggeist erklärt sich Gemeinderat
damit einverstanden, daß vom 1. Februar 1918 bis zum
1. October 1919 eine Erhöhung der Strompreise um
20% eintritt. In diese Preiserhöhung ist der Kohlensteuer-
zuschlag einbegriffen.
Zu 3 Die Vergütung für Faden, Tinte und Violinsaiten
[S.164]
wird vom 1. April 1917 ab bis auf weiteres von 40 M[ark]
auf 60 M.[ark] jährlich erhöht.
Zu 4. Der Beitritt der Gemeinde wird beschlossen mit
einem Jahresbeitrage von 100 M[ark].
Zu 5. Dem Lehrer Stärk wird vom 1. April 1917 ab für
die Mitverwaltung der 2. Klasse eine Vergütung
von jährlich 120 M.[ark] bewilligt. Ferner wird die Heiz-
entschädigung von demselben Tage ab von 80 Mark auf
100 M[ark] jährlich erhöht.
Zu 6. Bürgermeister legte die Rechnung pro 1916 zur Prüfung
und Abnahme vor. Versammlung bewirkt die Abnahme
der Rechnung in Gemäßheit des §91 der Gemeindeordnung
und prüft sodann unter dem Vorsitze des von der Versammlung
erwählten Herrn stellvertr. Vorsteher Becker die Rechtmäßigkeit der vom
Bürgermeister erteilten Ausgabe – Anweisungen und die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Einnahme – Anweisungen,
worüber besondere Verhandlung aufgenommen wurde.
Jos. Becker
Carl Siebertz
Jacob Kurth
g.[enehmigt] v.[orgelesen] o.
Lindlau
Bürgermeister
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Stadtarchiv Troisdorf (7. März 2018). 7. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ctze