17. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1918

Gastwirte müssen mit der Schließung ihres Betriebes rechnen, wenn sie Fleisch ohne Fleischmarken ausgeben.

   Warnung an Gastwirte. Amtlich wird mit-
geteilt: In einzelnen Gastwirtschaften wird
noch immer vielfach Fleisch ohne Fleischmar-
ken abgegeben. Die Polizeibehörden sind neu-
erdings besonders angewiesen worden, die-
sen, die allgemeine Versorgung schwer gefähr-
denden Überstand, der seine Quelle nur im
Schleichhandel haben kann, mit allen Mitteln
zu bekämpfen. Gastwirte, die sich in dieser
Beziehung vergehen, haben nach Befinden nicht
nur mit Bestrafung auf Grund der Verord-
nung gegen den Schleichhandel vom 7. März
1918 sondern auch mit Schließung ihres Be-
triebes zu rechnen. In Mittel- und Klein-
städten haben sich die Gastwirte wohl schon
längst den Verhältnissen angepaßt.


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