28. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. April 1918

Ab dem 1.Mai herrscht ein offizielles Heizverbot.

    –  Einstellung der Heizung. Vom 1. Mai
an ist die Benutzung von Heizvorrichtungen
irgendwelcher Art zu dem Zwecke, Räume zu
erwärmen, verboten. Ausnahmen kann das
Kohlenamt nur zulassen, wenn und solange
im Einzelfall die Heizung nach ärztlichem
Zeugnis unbedingt notwendig ist.



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Stadtarchiv Troisdorf (2018, 28. April). 28. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. März 2024, von https://doi.org/10.58079/ctyr

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