17. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. April 1918

Aufruf zur Festsetzung von Kriegsgefangenen

– Beim Eintritt milder Witterung mehren sich
erfahrungsgemäß die Fälle, daß Kriegsgefangene sich
von ihren Arbeitsstellen entfernen und sich beschäftigungs-
los im Lande herumtreiben. Es gelingt vielen Kriegs-
gefangenen, weite Strecken zurückzulegen ohne von
Polizeibehörden erkannt und aufgegriffen zu werden.
Es ist daher wünschenswert, daß die Bevölkerung

mehr als bisher dazu beiträgt, flüchtige Kriegsge-
fangene zu ermitteln und festzunehmen. Sowohl die
Kriegsgefangenen in ihrer Gefangenenkleidung als auch
die Flüchtlinge, die als Zivilisten gekleidet, mit Ruck-
sack und Paketchen behangen die Landstraße oder
Nebenwege entlang ziehen, müßten von der Bevölkerung
mehr wie bisher angehalten, nach ihrem Ausweis
oder nach dem Woher und Wohin befragt werden.
Verdächtige Personen müssen stets den militärischen
Aussichtsstellen oder der nächsten Polizeibehörde ge-
meldet werden. Für Wiederergreifung flüchtiger
Kriegsgefangenen können Anerkennungen, Urkunden
und Geldbelohnungen bewilligt werden. Diesbezügliche
Anträge können unter Beifügung eines ausführlichen
Berichtes über die Vorgänge und einer Bestätigung
der Einlieferung durch die Ortspolizei oder Filiallager-
führer bei der Königl[ichen] Kommandantur der Kriegs-
gefangenenlager 8. A[rmee] K[orps] zu Cöln gestellt werden.


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Kreisarchiv Euskirchen (17. April 2018). 17. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ctxt


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