Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1918
Einführung des Schuhbedarfsscheins
– Die Neuregelung der Schuhversorgung
ändern die bisherige Bezeichnung „Bezugsschein“ in
„Schuhbedarfsschein“ ab. Dies geschah, um Ver-
wechslungen mit den Bezugsscheinen der Reichs-
bekleidungsstelle für Web, Wirk- und Strickwaren
vorzubeugen. Von der Bedarfsscheinpflicht ausge-
nommen werden in Zukunft insbesondere Kriegsschuhe
mit Holzsohlen, Hausschuhe, Pantoffel, Sandalen,
geflochtene Schuhe usw., vorausgesetzt, daß die Sohlen
weder im Gelenk noch in der Vorderfläche ganz aus
Leder bestehen.
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Kreisarchiv Euskirchen (3. April 2018). 3. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ctwv