3. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1918

Bestellung von Saatgut beim Kommunalverband Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 2. April. Ueber die Beschaffung des
Saatguts von Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse
teilt das Preuß[ische] Landesgetreideamt folgendes mit:
„Die Versorgung der Landwirte mit Saatgut soll
grundsätzlich durch die Kommunalverbände vom
Landesgetreideamt ermächtigt worden, Landwirten, die
sogenanntes Handelssaatgut von Hülsenfrüchten, Buch-
weizen und Hirse von anderen Landwirten desselben
oder eines benachbarten Kommunalverbandes, ohne
Vermittlung eines Händlers, beziehen wollen, den An-

kauf zu gestatten. Dem Antrag kann aber nur ent-
sprochen werden, wenn das Saatgut entweder durch
die Reichsgetreidestelle oder durch die zuständige Saat-
stelle als zur Saat geeignet erklärt worden ist. So-
weit auf diesem Wege der Bedarf der Landwirte an
Saatgut nicht gedeckt werden kann, ist der Antrag
auf Zuweisung von Saatgut beim zuständigen Kom-
munalverband, der auf Antrag durch die Reichsgetreide-
stelle soweit als möglich beliefert wird, zu richten.
Der Kommunalverband kann sich bei der Unterver-
teilung der überwiesenen Mengen Saatguts des zum
Saatgutverkehr zugelassenen Handels bedienen.“
Wie wir hören, hat der Kommunalverband Schleiden
mit der Umverteilung der ihm zugewiesenen Saat-
gutmengen die Firma M. Levano in Commern be-
auftragt. Anträge auf Zuteilung von Saatgut sind
daher zweckmäßig direkt bei der Firma Levano unter
Anschluß der Saatkarte einzureichen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (3. April 2018). 3. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ctwu


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