30. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. März 1918

Beschäftigungsmaßnahmen für kriegsbeschädigte Soldaten beim Kriegsbekleidungsamt

– Um den kriegsbeschädigten Mannschaften Be-
schäftigung und dadurch ein besseres Fortkommen für
sich und ihre Angehörigen zu verschaffen, werden bei
den Kriegsbekleidungsämtern Invaliden-Handwerker-
Abteilungen gebildet. Es handelt sich keineswegs nur
um gelernte Schuhmacher und Schneider, sondern die
Art des vielseitigen Betriebes ermöglicht es, auch den
in ihrem ursprünglichen Berufe nicht mehr verwend-
baren Handwerkern durch Umlernen eine dauernde

Unterkunft auch im Frieden zu sichern. Kriegsbe-
schädigt Mannschaften werden, sobald sie von der
Truppe entlassen, oder Rentenempfängern sind, Zivil-
handwerker. Sie erhalten neben der Militärrente
einen ihren Leistungen entsprechenden Lohn. Eine
Kürzung der Militärrente ist nicht statthaft. Für ihre
Wohnung müssen sie selbst sorgen.


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