20. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. März 1918

Hinweis für Reisende ihre Papiere vorzuhalten

    –  Ausweise im Eisenbahnverkehr bleiben
nach wie vor eine Notwendigkeit, und die Pas-
sagiere tun gut, sich darauf einzurichten. Das
dürfte besonders für den nahenden Osterverkehr
gelten. Wer militärpflichtig ist, tut am be-
sten, sich seinen Militärpaß zu sich zu stecken,
im übrigen haben sich als praktisch die von den
örtlichen Polizeibehörden auf die Dauer eines
Jahres ausgestellten, mit dem Lichtbild des
Inhabers versehenen Ausweise bewährt, die
den Namen des Inhabers mit allen Vornamen,
Stand, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Ge-
burtsort und Geburtstag, bei Ehefrauen Stand
und Staatsangehörigkeit des Mannes, bei Wit-
wen Stand und Staatsangehörigkeit des ver-
storbenen Mannes enthalten. Dringend abzu-
raten ist von der Benutzung abgelaufener und
daher ungültiger Pässe, Paßkarten und an-
derer Legitimationspapiere. Der Reisende
kommt daher leicht in falschen Verdacht. Die
ungültigen Legitimationspapiere werden über-
dies eingezogen.


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