Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. März 1918
Tipps zum Umgang mit jugendlichen „Früchtchen“
– Nicht umsonst ermahnen! Von der Zen-
tralstelle für Jugendfürsorge ist die Auffor-
derung ausgesprochen, Schulkinder und Jugend-
liche bei Vergehen gegen das Eigentum nicht
gleich zur behördlichen Anzeige zu bringen,
sondern sich mit Schadenersatz zu begnügen.
Jeder Menschenfreund ist wohl damit einver-
standen, aber man soll auch nicht umsonst auf
die Besserung solcher „Früchtchen“ hoffen. Mit
der Gewährung von Schadenersatz steht es doch
oft sehr fraglich, und die Eltern solcher junger
Langfinger zeigen diesen gegenüber nicht immer
die wünschenswerte Strenge. Das Ende wäre
schließlich, daß die kleinen Taugenichtse zu gro-
ßen Missetätern werden. Mit milden Wünschen
ist heute leider wenig getan.
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Stadtarchiv Troisdorf (20. März 2018). 20. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctvd