30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Änderung der Polizeistunde

Hilden, 30. Jan. In Wirtekreisen wird hinsicht-
lich der vorgeschriebenen Polizeistunde häufig die
Ansicht vertreten, daß die 10-Uhr-Polizeistunde nur den
Schluß der Wirtschaftslokale zu dieser Zeit vorschreibt.
Nach den dieser Polizeistunde zugrunde liegenden Verord-
nungen muß aber auch die Beleuchtung in den Wirtschafts-
räumen eingestellt werden, weil die 10-Uhr-Polizeistunde zu
Beginn des Jahres 1917 lediglich aus Gründen der Licht-
ersparnis auf diese Stunde verlegt wurde.


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