30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Auszahlung der Kriegsbeihilfen

Hilden, 30. Jan. Entsprechend den Grundsätzen
für die Gewährung von Kriegsbeihilfen aus Anlaß der
Teuerung an die Zivilbeamten im Ruhestand und ihre
Hinterbliebenen werden jetzt auch den pensionierten Beam-
ten der Heeresverwaltung und ihren Hinterbliebenen Bei-
hilfen gezahlt. Auch die pensionierten Offiziere und die
Rentenempfänger und ihre Witwen und Waisen können
ebenfalls mit laufenden und einmaligen Kriegsbeihilfen
bedacht werden, für deren Bewilligung bei Offizieren usw.
das Kriegsministerium, bei Rentenempfängern usw. das
örtlich zuständige Stellvertretende Generalkommando in
Frage kommt.


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