Stadtarchiv Troisdorf, „Jugendpflege“ 1913-1928, B 2094
Die hiesige Polizeibehörde erinnert die Arbeiter-Zentrale der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff AG daran, dass Kindern unter 16 Jahren der Eintritt in das hiesige Lichtspielhaus weiterhin verwehrt wird. Sondererlaubnisse durch Vikar Brauers würden nicht gelten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Sprengwagen der Polizei nachts in der Wagenremise im Polizeirevier Oberlar geparkt werden soll.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (15. Juni 2018). 15. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cttx