27. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Februar 1918

Künstler-Konzert zugunsten der Hinterbliebenen gefallener Krieger des Kreises Schleiden in Kall

Bekanntmachung.
An die Imker!
15 Pfd. für jedes überwinterte Volk
soll im Jahre 1918 jeder Imker erhalten, welcher sich
verpflichtet, einen Teil seiner Honigernte zu gemein-
nützigen Zwecken abzugeben, namentlich für den Lazarett-
und Krankenhausbedarf. Jeder Imker, der Bienen-
zucker, unter dieser Bedingung zu kaufen wünscht, trage

sich sofort in die Ortsliste, deren Offenlage nach
Anordnung des Bürgermeisters erfolgt. Die Ein-
tragungen werde später zum Zwecke der Ausstellung
der zollamtlichen Berichtigungsscheine nachgeprüft
werden. Durch seine Unterschrift in der Liste
übernimmt der Imker die Verpflichtung, eine dem
dritten Teil der erhaltenen Zuckermenge ent-
sprechende Honigmenge seiner Zeit zur Verfügung
der Staatlichen Honigvermittlungstelle zu halten,
welche den Abruf dieses Honigs veranlaßt und den
gesetzlichen Preis für ihn zalhlt. Unter besonderen
Umständen kann die Stelle Erleichterungen gewähren
und Ausnahmen von der Ablieferung des Honigs zulassen.
Die Verteilung des Bienenzuckers erfolgt durch den
Bienenwirtschaftlichen Provinzialverand und duch die
Imkervereine. Diese Stellen sind berechtigt, für ihre
Unkosten und Mühewaltung Gebühren von insgesamt
10 Pf(enni]g für jeden zuzuteilenden Doppelzentner Zucker
zu erheben.
Schleiden, den 14. Februar 1917.
Der königliche Landrat.
Graf v. Spee.


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Kreisarchiv Euskirchen (27. Februar 2018). 27. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cttb


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