Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. März 1918
Vor dem Kauf von Marmelade wird gewarnt.
– Warnung vor Ankauf von Marmelade
und Brotaufstrichmitteln. Die gesamten Be-
stände an Marmelade und sonstigen zucker-
haltigen Brotaufstrichmitteln sind rationiert
und werden den Verbrauchern nur in den dazu
bestellten Verkaufsstellen auf Lebensmittel-
karten zugeführt. Alle Ware ist demnach dem
freien Handel entzogen. Soweit trotzdem Brot-
aufstrichmittel von dem freien Handel etwa
angeboten werden sollten, kann es sich nur um
Ware handeln, die im Schleichhandel wider-
rechtlich erworben ist. Vor dem Ankauf wird
daher auf das dringendste gewarnt. Es besteht
ein Absatzverbot, und nicht nur der Verkauf
sondern auch der Ankauf wird strafrechtlich ver-
folgt.
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Stadtarchiv Troisdorf (3. März 2018). 3. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ctsw