20. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Januar 1918

Für die Zivilbevölkerung ist einfacheres dünneres Bier vorgesehen.

    –  Nur noch „Einfachbier“ für die Zivil-
bevölkerung. Während für das Heeresbier ein
Stammwürzegehalt von 6 Prozent vorgeschrie-
ben ist, wird für die Zivilbevölkerung „Bier“
mit einem Stammwürzegehalt bis zu 3 Pro-
zent hergestellt. Einzelne Brauereien geben
aber auch das 6 prozentige Bier an ihre Kund-
schaft ab. Jetzt soll eine Bundesratsverord-
nung erlassen werden, nach der es verboten ist,
Bier mit mehr als 3 Prozent Stammwürzege-
halt an die Privatkundschaft zu liefern. Die
Veranlassung dazu geben die schlechten Aussich-
ten für die weitere Gerstebelieferung der Brau-
ereien.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (20. Januar 2018). 20. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ctst


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