Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1918
Gastwirtschaftswäsche wird enteignet.
– Die Reichsbekleidungsstelle macht darauf
aufmerksam, daß getragene Pelze und Militär-
uniformen nicht veräußert werden dürfen, son-
dern nur gegen Entgelt an die Altbekleidungs-
stellen der Kommunalverbände abgegeben wer-
den können. – Da trotz wiederholter Auf-
forderungen in den Gastwirtschaften Tisch- und
Mundtücher noch verwendet werden, so soll
demnächst eine Enteignung der ungesetzlich in
Benutzung genommenen Gastwirtschaftswäsche
erfolgen.