9. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. November 1917

Schulversäumnisse bei Kindern müssen entschuldigt sein.

   –  Unentschuldigte Schulversäumnisse. Viel-
fach wird über unbegründete Schulversäum-
nisse der Kinder geklagt. Es wird dazu von
fachmännischer Seite geschrieben: „Den schweren
Zeitverhältnissen Rechnung tragend, hat die
Schule bereitwilligst Urlaub gewährt, wenn sich
die Kinder bei Feld- oder Erntearbeiten betei-
ligen sollten, oder wenn sie sich erholen und
kräftigen wollten. Auch ist den Kindern schul-
frei gegeben worden, wenn die Beschaffung von
Kohle oder Nahrungsmitteln das notwendig
erscheinen ließ. Es muß aber schon aus erzie-
herischen Gründen erwartet werden, daß in
solchen Fällen die Erlaubnis hierzu vorher er-
beten und daß mit der Milde kein Mißbrauch
getrieben wird. Wenn aber aus ganz nichtigen
Gründen, die Kinder vom Schulbesuche fernge-
halten werden oder die Entschuldigungen zu
spät eingehen oder ganz unterbleiben, ja nicht
selten über das Ausbleiben der Kinder falsche
Angaben erstattet werden, so können solche Zu-
stände keinesfalls geduldet werden.“


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (9. November 2017). 9. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cts8


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