Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. November 1917
Musterkoffer bleiben von einer Verordnung ausgeschlossen.
– Abfertigung der Musterkoffer. Der Mi-
nister der öffentlichen Arbeiten hat der Han-
delskammer zu Berlin mitgeteilt, daß das Ge-
samtgewicht des Reisegepäcks, das von einem
Reisenden aufgegeben werden darf, nicht be-
schränkt werden wird. Auch ist in Aussicht ge-
nommen, von der geplanten Beschränkung des
Gewichts der einzelnen Gepäckstücke für die Mu-
sterkoffer der Geschäftsreisenden eine Ausnahme
zu treffen.
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Stadtarchiv Troisdorf (9. November 2017). 9. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cts7