Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Einrichtung einer Kriegshilfskasse, Maßnahmen zur Milderung von Kriegsschäden im wirtschaftlichen Leben, Nr. 8745, fol 184-185.
Der Auszug aus dem Protokoll des Provinzialausschusses berichtet von der Genehmigung der Kriegshilfskasse durch den Oberpräsidenten und den Provinziallandtag der Rheinprovinz, sowie von der Bezuschussung des Projekts durch den preußischen Finanzminister.
Transkription des handschriftlichen Schreibens:
[fol. 184, Vorderseite]
Auszug
aus dem
Protokoll über die Sitzung des Provinzialausschusses
am 12. September 1916
Aus der laufenden Verwaltung mach-
te der Landeshauptmann folgende geschäft-
liche Mitteilungen:
1. Die Herren Minister für Handel und
Gewerbe, der Finanzen und des Innern
hätten mit Erlaß vom 9. Juni d[iesen] J[ahres] zu den
vom 56. Rheinischen Provinziallandtag am
2. Februar d[iesen] [Jahres] beschlossenen Grundzügen
für die Errichtung einer Provinzial-Hilf-
kasse in der Rheinprovinz ihre Zustimmung
mit der Maßgabe erklärt, daß im §1 nach
zum Ausdruck gebracht werde, daß die Ge-
währung von Darlehen nur an „selbstandige“
Existenzen der in Frage kommenden Kriegs-
teilnehmer erfolge. Die Geschäftsordnung
für die Kriegshilfskasse sei von dem Herrn
Ober-Präsidenten am 30. Juni d[iesen] J[ahres] geneh-
migt worden. – Der Herr Finanzminister
habe der Rheinprovinz für die Zwecke dieser
Kasse1
[fol. 184, Rückseite]
Kasse einen einmaligen Staatszuschuß
von 3000000 M[ark] zur Verfügung gestellt
er werde aber nur ratenweise je nach Be-
dürfnis Zug um Zug mit den in gleicher
Höhe zur Verfügung zu stellenden Mitteln der
Provinz zur Auszahlung gelangen. Die Über-
weisung einer ersten Rate von 400000 M[ark]
könne bei dem Finanzminister beantragt
werden, sobald die Provinz die gleiche Summe
zur Verfügung gestellt haben werde. Vor der
Beantragung der Überweisung jeder weite-
ren Rate sei ein Rechenschaftsbericht vorzulegen,
in dem besonders nachzuweisen sei, daß und
in welcher Weise die entsprechenden Staats- und
Provinzialraten verbraucht seien. Zugleich
werde einer Auskunft darüber entgegenge-
sehen, in welchem Umfange Beratungs- oder
ähnliche Stellen errichtet seien und bei der Prü-
fung von Darlehensgesuchen benützt würden.
Soweit der Beschluß des Provinziallandtags
vom 2. Februar d[iesen] J[ahres] die Aufnahme einer
Anleihe von 3000000 M[ark] zur Ausstattung der
Kriegshilfskasse mit Betriebsmitteln betref-
fe, sei er auf Grund des § 119 N[ummer] 3 und 5 der
Provinzialordnung von den zuständigen
Herren1
[fol. 185, Vorderseite]
Herren Ministern bestätigt worden.
Für den richtigen Auszug
[Unterschrift]
Bureaudirektor.
1 Kustode oder Reklamante zur Sicherstellung des richtigen Textanschlusses (Verweis auf Folgeseite).
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Archiv des LVR (12. September 2016). 12. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ctrx