6. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Februar 1918

Sammlung von gebrauchten Kleidungs- und Wäschestücken im Kreis Schleiden

Bekanntmachung
über den Verkehr mit getragenen Kleidungs-
und Wäschestücken und getragenen Schuhwaren.
Da die in meiner Bekanntmachung vom 12. Juni
1917 in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Be-
wirtschaftung der oben genannten Gegenstände sich
nicht haben durchführen lasen, bestimme ich, dass die
Bewirtschaftung in folgender Weise geschehen soll:
Bei sämtlichen Bürgermeisterämtern des Kreises
werden Aufnahmestellen errichtet. Die eingegangenen
Kleidungsstücke pp. werden auf Veranlassung der
Bürgermeisterämter in tragbaren Zustand versetzt und
durch öffentlichen Verkaufsstellen nach den darüber
durch die Reichsbekleidungsstelle erlassenen Bestim-
mung der bedürftigen Bevölkerung gegen Bezahlung
zugänglich gemacht.
Anträge auf entgeltliche Ueberlassung derartiger
Bekleidungstücke sind bei den zuständigen Bürger-
meisterämtern zu stellen.
Alle übrigen Bestimmungen meiner oben genannten
Bekanntmachung bleiben unverändert bestehen.
Schleiden, den 28. Januar 1918
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.


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