Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Januar 1918
Ausnahmeregelungen vom Verbot der Hausschlachtungen ab 1. Februar 1918
Schleiden, 28. Jan[uar] (Hausschlachtungen.)
Wir verweisen auf 2 wichtige Bekanntmachungen im
Anzeigenteil betreffend Hauschlachtugen und Handel
mit Schweinen. Hiernach werden Genehmigungen zu
Hausschlachtungen nach dem 31.1.1918 nicht mehr
erteilt. Nur in wirklichen Notfällen, wie etwa bei
Salzmangen, kann gestattet werden, daß die Haus-
schlachtungen auch nach dem 31. Januar vorgenommen
werden. Anträge sind beim Bürgermeisteramt zu stellen.
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Kreisarchiv Euskirchen (30. Januar 2018). 30. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctr6