26. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Januar 1918

Ankündigung der Schweineenteignung

Schweineenteignung
Nach einem Erlaß des Landesfleischamts werden
nach dem 31. Januar 1918 die noch vorhandenen
Schweine enteignet.
Ausgenommen von der Enteignung sind jedoch
a) alle wirklich Zuchtschweine
b) Ferkel, die bereits für die Hausschlachtung im
nächsten Winter eingestellt sind;
c) Läuferschweine, die bereits für die Hausschlach
tung im nächsten Winter eingestellt sind, sofern sie
ein Lebendgewicht von 25 kg noch nicht erreicht haben
und der Nachweis geführt wird, daß ausreichendes,
zulässiges Futter zu ihrer Durchhaltung vorhanden
ist (insbesondere auch durch Bewertung von Abfällen
aus den Haushalten, von Schlachthöfen usw.).
Schleiden, den 24. Januar 1918
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee, Köni]gl[icher] Landrat.


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Kreisarchiv Euskirchen (26. Januar 2018). 26. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ctqv


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