Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918
Ein abschreckendes Beispiel …
– Ehrlichkeit bei den Bezugsscheinen. Zur
Warnung von falschen Angaben bei Anträgen
auf Bezugsscheine möge ein Vorfall dienen,
der sich in einer schlesischen Stadt zugetragen
hat. Eine junge Dame beantragte eine Damen-
Leinenbluse und gab dabei die eidesstattliche
Versicherung ab, daß sie nur zwei weiße dünne
Voileblusen und eine seidene Bluse besäße. Bei
der Nachprüfung der Bestände in der Wohnung
der Eltern wurde jedoch ein Vorrat an Klei-
dungsstücken festgestellt, der weit über das Not-
wendigste hinausging u. a. zehn bunte Blu-
sen, zwei Waschblusen, eine wollene Bluse und
sechs Hausblusen. Auf Grund der Strafan-
zeige des Magistrats wurde die Dame vom
Amtsgericht zu einer Strafe von 100 Mark oder
zwanzig Tagen Gefängnis verurteilt.
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Stadtarchiv Troisdorf (22. Februar 2018). 22. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctqf