Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918
Ohne Abkehrschein ist keine legale Anstellung möglich.
Troisdorf. Ohne Abkehrschein hatte
der Fuhrunternehmer Na. in Bonn einen
Kriegshilfspflichtigen bei sich in Arbeit ein-
gestellt auf die einfache Beteuerung und den
Nachweis des Betreffenden hin, daß er mili-
tärfrei geworden sein. In Wirklichkeit hatte
der Arbeiter seine Beschäftigung in der hie-
sigen Pulverfabrik eigenmächtig aufgegeben.
Na. mußte seine Fahrlässigkeit mit 60 Mark
büßen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (22. Februar 2018). 22. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/ctqe
