Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Februar 1918
Honigspenden für gemeinnützige Zwecke werden gefördert.
– Bienenzucker für Imker. Fünfzehn Pfund
Bienenzucker für jedes überwinterte Volk soll
im Jahre 1918 der Imker erhalten, welcher sich
verpflichtet, einen Teil seiner Honigernte zu
gemeinnützigen Zwecken abzugeben, namentlich
für den Lazarett- und Krankenhausbedarf. So
wird in amtlichen Bekanntmachungen mitge-
teilt. Erwünscht ist für später auch die Rege-
lung der Honigabgabe überhaupt.