13. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Februar 1918

Jeglicher Kontakt mit Kriegsgefangenen bleibt verboten.

   –  In letzter Zeit häufen sich wieder die Fälle,
in denen weibliche Personen sich in ungehöriger
Weise an die Kriegsgefangenen herandrängen. Es
erscheint daher erforderlich, auf die Verordnung des
Gouvernements vom 2. November 1916 hinzu-
weisen, nach welcher schon jede Unterhaltung mit
den Kriegsgefangenen verboten ist und die Per-
sonen, die gegen die Verordnung verstoßen, vor das
Außerordentliche Kriegsgericht gestellt werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (13. Februar 2018). 13. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ctq2


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