Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Mai 1918
Eine Solingerin wurde wegen Beihilfe zur Fahnenflucht ihres Ehemannes zu einer Geldstrafe verurteilt.
Solingen. Wegen Beihilfe zur Fahnenflucht
verurteilte die Elberfelder Strafkammer die Ehefrau Friedrich
W. von hier zu 50 Mark Geldstrafe. Sie hatte ihren fahnen-
flüchtig gewordenen Mann bei sich aufgenommen und seinen
späteren ihr bekannten Aufenthalt der nach dem Flüchtigen
forschenden Behörde verheimlicht. Das Schöffengericht hatte
sie freigesprochen.