Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Mai 1918
Eine Solingerin wurde wegen Beihilfe zur Fahnenflucht ihres Ehemannes zu einer Geldstrafe verurteilt.
Solingen. Wegen Beihilfe zur Fahnenflucht
verurteilte die Elberfelder Strafkammer die Ehefrau Friedrich
W. von hier zu 50 Mark Geldstrafe. Sie hatte ihren fahnen-
flüchtig gewordenen Mann bei sich aufgenommen und seinen
späteren ihr bekannten Aufenthalt der nach dem Flüchtigen
forschenden Behörde verheimlicht. Das Schöffengericht hatte
sie freigesprochen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (27. Mai 2018). 27. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ctpf