Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Mai 1918
Informationen für Eltern aus Solingen, die ihre Kinder zum Landaufenthalt schicken wollen.
Zur Aussendungen von Ferienkindern
sei nochmals auf das zur Verteilung gelangte Merkblatt auf-
merksam gemacht.
Die Kinder müssen im Alter von 6 bis 14 Jahren sein.
Nur gesunde Kinder kommen weg, besonders wenn sie er-
holungsbedürftig und schwächlich sind. Ausschlag, ob ansteckend
oder nicht, und Tuberkulose dürfen die gemeldeten Kinder nicht
haben. Auch dürfen sie keine Bettnässer sein. Wer Ungeziefer
hat, wird gleichfalls ausgeschlossen. Der Schularzt untersucht
die Kinder vorher. Unehrliche, lügenhafte, ungezogene und
träge Kinder wollen die Landbewohner nicht bei sich haben,
sondern die, die sie aufnehmen, sollen nicht frech und anspruchs-
voll, sondern ehrlich, wahrheitsliebend, bescheiden, dankbar und
zu leichten Arbeiten geneigt sein. Wer sich schlecht beträgt,
wird sofort heimgeschickt. Die Eltern haben für genügende und
fürs Land passende Kleider, für ausreichende Wäsche und zwei
Paar Schuhe oder Holzschuhe zu sorgen. Für gute Ver-
packung der Sachen für die Reise und für ausreichende Ver-
pflegung während der Fahrt haben die Eltern ebenfalls zu
sorgen. Alle Lebensmittelkarten oder Abschnitte davon, auch
Reichsfleischkarte, müssen vor der Abreise in der Kartenaus-
gabe stelle im Grashof abgegeben werden. Besuche der Eltern
oder anderer Verwandter bei den Kindern sind nur in drin-
genden Fällen und nur mit Erlaubnis der Heimatsbehörde ge-
stattet, wenn z[um] B[eispiel] die Kinder krank sind oder wenn etwa der
Vater aus dem Felde heimkehrt und sein Kind gerne sehen will.
In den ersten Wochen dürfen die Kinder nur Postkarten, keine
Briefe in die Heimat schicken, um in Fällen von Heimweh über-
triebene Darstellungen zu vermeiden. Erkranken die Kinder,
erhalten die Eltern selbstverständlich sofort Nachricht.
Heimweh unterdrücken die Kinder meist tapfer und es geht bald
vorüber, wie sich im vorigen Jahr gezeigt hat. Die Eltern
dürfen ihre Kinder nicht anhalten, Lebensmittel ihrer Pflege-
eltern heimzuschicken, weil das im vorigen Jahre in einigen
Fällen zu Unehrlichkeiten geführt hat. Der Aufenthalt auf dem
Lande dauert voraussichtlich etwa vier Monate. Die Eltern
Zahlen für jedes Kind täglich 85 Pf[enni]g. Die kriegsunterstützten
Familien verlieren für die entsandten Kinder die Kriegsunter-
stützung für die Dauer des Landaufenthalts, zahlen also auch
85 Pf[enni]g. Die Beträge sind bei nicht kriegsunterstützten Familien
jedesmal für einen Monat im voraus zu zahlen. Die Eltern
müssen sich durch Unterschrift zur Zahlung oder zum Verzicht
auf die Kriegsunterstützung verpflichten. Dafür wird für die
Kinder folgendes geleistet: 1) Freie Hin- und Rückfahrt.
2) Vollständige Verpflegung. 3) Freie ärztliche Behandlung
und freie Arznei. 4) Versicherung gegen Unfall. Wenn auch
einzelne Familien die Kinder unentgeltlich verpflegen, so müssen
die Eltern doch zahlen oder den Abzug an der Kriegsunter-
stützung leiden, weil die Stadt das Geld für die hohen Kosten
des Landaufenthalts der Schulkinder haben muß. Wie hoch
diese Kosten sind, ersieht man daran, daß die Stadt im ver-
gangenen Jahre über 20 000 Mark mehr gezahlt hat, als an
Beiträgen der Eltern eingegangen ist.
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Stadtarchiv Solingen (25. Mai 2018). 25. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctp7