17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Ältere Landsturmangehörige und einzelne Ausnahmen sollen von der Front zurückversetzt oder nach Möglichkeit ausgetauscht werden.

    Die Zurückziehung der älteren Jahrgänge des Landsturms.
   Noch immer herrscht über diese Frage bei vielen Unklarheit,
das beweisen die zahlreichen Gesuche und Anfragen, die bei den zu-
ständigen Stellen eingehen. Zur Beseitigung dieser Unklarheiten
sei daher nochmals auf folgendes aufmerksam gemacht:


   1. Der Austausch erfolgt im allgemeinen nur bei den Truppen
der vordersten Linie. Solange die Ersatzlage es zuläßt, soll die Maß-
nahme in besonders berücksichtigungswerten Fällen auch auf solche
Truppen ausgedehnt werden, die zwar nicht zu denen der vor-
ersten Linie gehören, aber trotzdem dem feindlichen Feuer stark
ausgesetzt sind. 2. Der Austausch erstreckt sich nur auf Mannschaften,
die länger als sechs Monate in vorderster Linie Dienst getan haben.
Diese werden aus der vordersten Stellung zurückgezogen. Eine Zu-
rückversetzung in die Heimat ist dagegen nicht ohne weiteres an-
gängig, da auf die Verwendung auch der älteren Landsturmleute hinter
der Front in rückwärtigen Formationen und in der Etappe vor-
läufig noch nicht verzichtet werden kann. 3. Der Austausch war zu-
nächst beschränkt auf die 45jährigen und älteren Landsturmleute.
Soweit die Ersatzlage es gestattet, soll die Maßnahme auch auf die
nächstjährigen Jahrgänge ausgedehnt werden. 4. Der Austausch
findet im allgemeinen nach dem Alter statt, besondere persönliche
wirtschaftliche, familiäre und gesundheitliche Verhältnisse berechtigen
jedoch zu Ausnahmen. 5. Das Fortschreiten des Austausches kann
nicht gleichmäßig erfolgen, es ist von der jeweiligen Ersatzlage in
den einzelnen Korpsbezirken abhängig. 6. Ohne Rücksicht auf das
Lebensalter können Väter zahlreicher, unversorgter Kinder und die
letzten überlebenden Söhne von Familien, die durch den Verlust
ihrer übrigen Söhne besonders schwer geprüft sind aus der vor-
dersten Linie zurückgezogen werden, soweit es die militärischen
Verhältnisse, insbesondere die Ersatzlage, gestatten.
   Die Interessenten mögen sich diese Bestimmungen ausschneiden
und aufbewahren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (17. Mai 2018). 17. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctoh


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